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   VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18.WI.D   

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VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18.WI.D (https://dejure.org/2022,23591)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 03.02.2022 - 28 K 470/18.WI.D (https://dejure.org/2022,23591)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 28 K 470/18.WI.D (https://dejure.org/2022,23591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 HVwZG, § 8 VwZG, § 31 HDG, § 16 Abs 1, Abs 2 HDG, § 13 HDG, § 20 StGB, § 21 StGB, § 242 Abs 1, Abs 2 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB
    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis - Kleptomanie

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 16 Abs. 1 S. 2 bis 4 HDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 12).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von Begleitdelikten und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 22, 23).

    Maßgeblich für die Beurteilung der verminderten Schuldfähigkeit sind nach ständiger Rechtsprechung die §§ 20, 21 StGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris Rn. 32; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 30 f.; Weiß in: GKÖD, Bd. II: DisR, Lfg.

    Aufgrund dessen wird sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht werden (vgl. Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -, juris Rn. 34.) Ein solcher Ausnahmefall liegt hier bereits deshalb nicht nahe, weil es um die Verletzung der jedem Polizeibeamten evidenten grundlegenden Dienstpflicht geht, Diebstähle zu verhindern und nicht selbst zu begehen.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - juris Rn. 24) und nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris Rn. 23).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris Rn. 22).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris Rn. 25; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Zur Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens und des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vom Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris 17 ff.) sowohl für außer- als auch für innerdienstliche Dienstvergehen auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen.

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 20).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris Rn. 25; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen offenkundig unrichtig sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98 Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2019 - 2 B 45/18 -, juris Rn. 8).

    Vorliegend sind keine Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung gegeben, die im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3/12 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - juris Rn. 24) und nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris Rn. 23).

    Maßgeblich für die Beurteilung der verminderten Schuldfähigkeit sind nach ständiger Rechtsprechung die §§ 20, 21 StGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris Rn. 32; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 30 f.; Weiß in: GKÖD, Bd. II: DisR, Lfg.

  • BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile im Disziplinarverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Bereits aus der Tatsache der Verurteilung ist zwingend auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortung des Beklagten und dessen Schuldfähigkeit zu schließen, weil anderenfalls eine Verurteilung nicht zulässig wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 B 1/15 -, juris Rn. 9).

    Wie oben ausgeführt, ist bereits aus der Tatsache der Verurteilung zwingend auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortung des Beklagten und dessen Schuldfähigkeit zu schließen, weil anderenfalls eine Verurteilung nicht zulässig wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 B 1/15 -, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 80 D 5.11

    Stadtinspektorin; Kollegendiebstahl; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Sein Verhalten war daher nicht weniger vertrauensschädigend als in einem Fall des vollendeten Diebstahls (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2014 - OVG 80 D 5.11 -, juris Rn. 32).

    Disziplinarrechtlich kommt es nur auf den Handlungswillen des Beklagten an, weshalb der Umstand, einer Täterfalle erlegen zu sein, sich nicht mildernd auswirkt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2014 - OVG 80 D 5.11 -, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Der im konkreten Fall im Wege der Strafzumessung ausgesprochenen Strafe kommt bei der Beurteilung grundsätzlich eine weitergehende, die disziplinare Maßnahmebemessung begrenzende Indizwirkung nicht zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3/18 - juris Rn. 34 ff.).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Dies ist zu bejahen, wenn das Fehlverhalten strafrechtlich mit einer Strafandrohung von mindestens zwei Jahren belegt ist und daher generell angenommen wird, dass es zu einer Ansehensbeeinträchtigung in besonderem Maße bei Verwirklichung eines derartigen Straftatbestandes kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12/19 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13/10 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 03.02.2022 - 28 K 470/18
    Dies ist zu bejahen, wenn das Fehlverhalten strafrechtlich mit einer Strafandrohung von mindestens zwei Jahren belegt ist und daher generell angenommen wird, dass es zu einer Ansehensbeeinträchtigung in besonderem Maße bei Verwirklichung eines derartigen Straftatbestandes kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 2 C 12/19 -, juris Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13/10 -, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Begehen eines schwerwiegenden einheitlichen Dienstvergehens eines Beamten durch

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • OVG Sachsen, 12.02.2016 - 6 A 392/15

    Justizvollzugsbeamter; Dienstvergehen; Bemessungsentscheidung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - 3d A 87/14

    Entfernung eines Stadthauptsekretärs aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der

  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Einordnung eines Beihilfebetrugs als innerdienstliches Dienstvergehen;

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 B 96.11

    Disziplinarrecht; Zumessungserwägungen; Versuch und Vollendung der Tat

  • BVerwG, 08.03.2019 - 2 B 45.18

    Entfernung eines Zollobersekretärs aus dem Dienst aufgrund der Verurteilung wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 31 A 1572/21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen eines sehr schwerwiegenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2019 - 1 A 1815/17

    Gewährung von Unfallruhegehalt infolge der Dienstunfälle durch sog.

  • VG Wiesbaden, 06.12.2018 - 28 K 1489/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis trotz Geringwertigkeit der entwendeten Sache

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 13/79

    Konkursfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts nach

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

  • BVerwG, 28.03.2011 - 2 B 59.10

    Disziplinarrecht; Anforderung an Klageschrift (hier: § 52 Abs. 2 Satz 1 DG NW

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2021 - 2 B 6.20

    Heilung des Zugangs eines Bundesamtsbescheides

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